Die Radrouten müssen in der städtischen Bau-Tätigkeit höchste Priorität erhalten.
Bestehende Fahrradstraßen sollten in Hinblick auf die Vorfahrtsregelung besser ausgeschildert werden (grundsätzlich sollte die Radroute Vorfahrt haben und die Einmündenden Straßen sollten Vorfahrt-Achten-Schilder erhalten