Grüner Pfeil für Fahrräder

Für KFZ wurde nach der Wiedervereinigung bundesweit an einigen Ampeln der „Grüne Pfeil“ eingeführt, mit dem Rechtsabbiegen trotz roter Ampel erlaubt ist. Die Grüner-Pfeil-Regel sollte für Fahrradfahrer_innen generell an allen Ampeln eingeführt werden. Damit kann Fahrradfahren zeitlich attraktiver werden, weniger Leute müssen zwischen Abgasen warten, außerdem werden Konflikte beim Abbiegen mit Fußgängern vermieden und in andere Richtungen fahrender Radverkehr hat mehr Platz. Viele verhalten sich so bereits heute ohne Probleme, zum Beispiel von der Olshausenstraße auf den Knooper Weg.