Radfahrer sollen bislang so weit wie möglich rechts fahren, dass führt aber dazu, dass Radfahrer zu dicht an parkenden Autos fahren und Autofahrer sich ermutigt fühlen, mit viel zu wenig Seitenabstand zu überholen
der rechte Fahrbahnrand ist auch regelmäßig in einem viel schlechteren Zustand, mit Gullideckeln versehen oder verdreckt
Radfahrer sind am sichersten, wenn sie in der Mitte der Fahrbahn fahren, so wie es Motorradfahrer selbstverständlich tun
stattdessen bräuchte es einen Mindestabstand, den Radfahrer zum Fahrbahnrand einzuhalten haben, z.B. mind. 60 cm, von parkenden Autos eher das doppelte
Radfahrer müssen verpflichtet werden, eine geradlinige Linie zu fahren und nicht jede Ausweitung auszufahren, halt schön in der Mitte der Fahrbahn
das geht konform mit einem innerörtlichen Überholverbot
Aufhebung des Zwangs, sich an Ampeln rechts aufzustellen,
ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot
Früher war es üblich, dass sich die Radfahrer vor den Ampeln vor den Autos aufstellten. Dies wird mit der „Fahrrad-Blase“ sehr erleichtert. Diese Fahrrad-Blase wird aber nur an Ampeln mit langer Rotphase markiert, weil sonst die Gefahr zu groß ist, dass Radfahrer beim Umspringer der Ampel gefährdet werden. Generelle vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrer sollten Pflicht werden. In Kiel z.B. gibt es sie schön häufiger, sind aber oft viel zu kurz,
damit Radfahrer nach vorne vor fahren können, braucht es natürlich zwingend genügend Platz, z.B. durch Schutzstreifen
generelles Überholverbot für den Autoverkehr auf allen angebauten Innerortsstraßen, denn Radfahrer werden oft gefährdet, wenn Autofahrer sich überholen
das meint auch ein generelles Überholverbot von Radfahrern
bislang müssen an Kreuzungen, Überwegen und Radwegenden nur 5 m frei gehalten werden. Das ist zu kurz, es sollten mind. 10 m frei bleiben müssen. Eigentlich müssten es sogar 20 m sein!
die Legalisierung des Autoparkens auf Fußwegen muss ein Ende haben: Der Bordstein ist als defininitive Grenze zu betrachten, Verbot des Gehwegparkens
auch das Parken von Rädern gehört dort nicht hin und sollte eigentlich genauso verboten werden. Aber mit der Pflicht, die benötigten Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn oder den Kfz-Stellplätzen auch zu schaffen.
das Mindestmaß von 1,2 m ist viel zu schmal, wenn auch noch danaben ein Parkstreifen ist
eine Restfahrbahnbreite von 3,5 – 4 m ist für den Begegnungsverkehr ausreichend, in Kiel wird aber meist pro Fahrtrichtung noch 3,25 m als notwendig betrachtet, insbesondere für den Busbegegnungsverkehr