Koexistenz von Radfahrern und Fußgängern auf Gehwegen

Ich halte eine bundesweite Kampagne für sinnvoll, die daran erinnert, dass §1 Abs. 1,2 auch für Radfahrer/innen Gültigkeit hat. Insbesondere denke ich dabei an die Konstellation, in der (erwachsene) Radfahrer sich beispielsweise durch Kopfsteinpflaster, Falschparker oder Baumwurzeln dazu genötigt sehen, den Fußweg/Bürgersteig (nicht so ganz legal) als Fahrstrecke zu nutzen. Fahrstil und Geschwindigkeit sollten entsprechend den Gegebenheiten angepasst werden. Ein friedliches Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern auf Gehwegen halte ich für möglich, wenn das Bewusstsein vorhanden ist, dass Fußgänger auf Gehwegen „Vorfahrt“ haben, Radfahrer dort „nur geduldete Gäste“ sind und entsprechend Rücksicht zu nehmen haben. Dieses Bewusstsein scheint in den letzten Jahren leider rückläufig zu sein. In unserem Ortsbeirat war dies schon mehrfach ein Thema und es ist ein tatsächliches Bürgeranliegen. Mit Paragraphen wird sich das Problem nicht lösen lassen – die gibt es ja bereits. Es bedarf „baulicher Anreize“ (sprich: bessere Radwege, Abschaffung von Kopfsteinpflaster). Da so etwas mit hohen Kosten für die Kommunen einhergeht und sich solche Projekte nicht von heute auf morgen realisieren lassen, behelfsweise zumindest einer gut gemachten Kampagne, die gerne der Bund durchführen darf 🙂

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