Straßenverkehrsordnung / Bau von Radwegen

– Das größte Elend sind Radwege mit miserabler, huppeliger Oberfläche, womöglich sogar Baumaufbrüchen. Der Autoverkehr fährt auf glatter Fahrbahn und man selbst wird durchgeschüttelt, da fühlt man sich einfach nur abgeschoben und unerwünscht. Manchmal sind die Gehwege angenehmer zu befahren. Radwege sollten die gleiche Qualität wie die Fahrbahn aufweisen.
– Verschwendung von Radwegen an Einmündungen: Häufig sind Radwege an Einmündungen in Richtung der einmündenden Straße verschwenkt, was Radfahrer auf einen Zick-Zack Kurs zwingt, der viel Aufmerksamkeit erfordert, während man gleichzeitig auf den Verkehr von rechts hinten und links schräg vorn (Abbieger) und von Vorn (Radfahrer im Gegenverkehr, auch wenn das meist nicht erlaubt ist) und uu. auch Fußgänger achten muss. Zuviel auf einmal, gefährlich. Ein besonders schlechtes Beispiel ist der Radweg an der Eckernförder Str. Stadteinwärts in Kronshagen, gleichzeitig auch viel zu schmal.
– Mindestbreite von Radwegen: Manche Radwege sind nur Handtuchschmal, s. oben und z.B. Holtenauer Str. (Zum Glück nicht mehr benutzungspflichtig). Das gehört meiner Meinung nach einfach verboten, also mein Vorschlag: Benutzungspflicht für ALLE schmalen Radwege aufheben. Radwege mit Gegenverkehr sind auch oft zu schmal, z.B. am Westring von der Kreuzung Ohlshausenstr. bis zum RBZ, hier ist zu Stoßzeiten viel los und entgegenkommende Radfahrer können nur haarscharf aneinander vorbeifahren. Gleiches Problem. Ist nur ok, wenn sehr wenig Verkehr auf dem Radweg ist, z.B. Außerorts.
– Benutzungspflichtige Fußwege. Viele „Radwege“, zum Beispiel in Ottendorf, Neuwittenbeck oder Altenholz, sind von der Bauart her Fußwege und so schmal, dass man haarscharf an Ausfahrten und Zuwegen zu Häusern oder gleich fast direkt vor der Haustür vorbeifahren muss. Zu eng, nicht als Radweg geeignet. Benutzungspflicht sollte durchweg aufgehoben werden, zumal dies immer Innerorts und fast immer „auf dem Dorf“ der Fall ist.
– KEINE Radwege in 30er Zonen. Ich wüsste keinen Grund dafür.
– Verschwenkung von Radwegen bei Hindernissen an der Straße (meist Außerorts): Falls ein Haus/Bauernhof oder etwas anders nah an der Straße steht, muss der Radweg natürlich zwischen Hinderniss und Straße hindurch geführt werden, soweit so klar. Leider sind die Kurven meist sehr eng und noch dazu die Sicht durch Gebäudeecken und Gebüsch oder Bäume (auf der entfernten Seite) eingeschränkt. Gefährlich bei Gegenverkehr und für Fußgänger in diesem Bereich. Beispiel: In Kiel an der Straße „Prieser Stand“ zwischen Werft Rathje und Kokenhorst Umfahrung eines Baums oder Eckernförder Straße stadteinwärts in Suchsdorf Verschwenkung wegen Bäumen. Großzügige Kurvenradien sollten vorgeschrieben werden – Man fährt ja doch „volle Lotte“ durch, egal ob Sicht oder nicht. Gefährlich.
– Generell finde ich es sehr problematisch, Radwege auf Fußwege zu legen, zumindest wenn gleichzeitig nennenswerter Fußgänger- und Radverkehr herrscht – dadurch verwischt der Unterschied zwischen Radweg, Straße und Bürgersteig aus Sicht eines Radfahrers. Das trägt mit Sicherheit dazu bei, das Radfahrer „irgendwo“ fahren, auf dem Fußweg, in Gegenrichtung auf der Straße, über Fussgängerüberwege etc…, sehr zum dann verständlichen Ärger anderer Verkehrsteilnehmer. Schlechtes Beispiel eines Neubaus: Knooper Weg zwischen Lessingplatz und Gutenbergstraße. Warum?
– Soweit ich weiß, gibt es viele Vorgaben, die den Radverkehr verbessern würden, aber von den Kommunen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, z.B. bei der Radwegebenutzungspflicht. Das sollte von Bundesseite forciert werden.

Weiter zum Radfahrer-„Rowdy“-Verhalten:
Man muss sich nicht wundern, wenn man eine seltsame Infrastruktur schafft, die Radfahrer an den Rand drängt, auf schlechte Wege zwingt und in Gegenrichtung auf der falschen Seite fahren lässt, das viele Radfahrer fahren, wie es ihnen in den Sinn kommt. Man fühlt sich oft wie Freiwild, dass einfach nur an den Rand gedrängt werden soll, und so verhält Radfahrer sich dann auch. Ich kann mich da auch nicht immer ausnehmen, so manches macht einen einfach aggressiv. Nicht gut für ein gutes Miteinander im Verkehr.

Dies betrifft in der Regel alte Radweganlagen, die meisten neueren sind deutlich besser, immerhin, aber es gibt noch viele Hindernis-Strecken.

Als Konsequenz möchte ich vorschlagen, dass Kommunen generell die Notwendigkeit der Benutzungspflicht von Radwegen nochmal prüfen müssen, und diese Aufheben müssen, wenn nicht notwendig.
Außerdem sollte die ganze StVo auf alte Regelungen überprüft werden, die vor langer Zeit, zum Teil noch in der Nazi-Zeit in den Dreißigern, eingeführt wurden, um „Freie Fahrt“ für das Auto zu schaffen. Da wir mittlerweile ja gelernt haben, das diese „Freie Fahrt“ nicht sinnvoll ist, sollten diese „Altlasten“ zu Gunsten von Radfahrern und Fußgängern geändert werden.

Ein Punkt wäre die Formulierung des Rechtsfahrgebots. So wie man es in der Fahrschule lernt, denkt der juristische Laie, das Radfahrer quasi in der Gosse fahren müssen, so weit rechts wie es eben geht, ohne von der Straße zu kippen. Das ist ja überhaupt nicht korrekt. Rechts fahren muss natürlich sein, aber vielleicht könnte man das für Laien besser verständlich formulieren.

Autos nicht länger bevorteilen, Rad und ÖPNV fördern

Die Auto-Nutzung wird gegenüber ÖPNV und Rad immer noch viel zu sehr bevorteilt.
Warum gibt es eine Parkgebührenerstattung für Menschen, die ihr Auto im Parkhaus abstellen, aber nicht für Familien, die für viel zu teures Geld mit dem Bus in die Stadt fahren oder umweltfreundlich mit dem Rad? Einseitige Bevorteilung des falschen Verkehrsmittels.
Warum kann zu Großveranstaltungen wie der Kieler Woche oder den Advents-Wochenenden der Busverkehr nicht grundsätzlich kostenfrei oder radikal vergünstigt werden (1-Euro-Ticket), um die Menschen weg vom Auto zu bringen?
In HH kann ich zum Theater/Konzert mit meiner Eintrittskarte kostenfrei ÖPNV nutzen. Warum geht das in Kiel nicht?
Will der Winter-Radfahrer ab und zu Bus fahren, weil das Wetter gar zu garstig ist, gibt es keine attraktiven ÖPNV-Tarife, schon gar nicht für Familien. Warum können Kinder bis 18 Jahre und Azubis, Studenten usw. nicht grundsätzlich kostenfrei fahren? Das sind entweder Autofahrer oder Bus/Radfahrer von morgen. Wir haben es in der Hand, wie sie sich entscheiden und können schon heute ihre Verkehrsgewohnheiten beeinflussen.
ÖPNV müsste radikal billiger werden. Gerne eine Mobilität-Steuer für alle einführen und damit die ÖPNV-Preise radikal senken. Nur über den Preis in Kombination mit einem attraktiven Angebot kann man den modal-split spürbar verändern. Alles andere ist Kosmetik.

Umsetzung Radwege außerorts

Viele Radwege werden, an Land – & Bundesstraßen als Beidrichtungsradwege ausgeschildert, VwV zur StVO verlangt in diesen Fälle einen Hinweis an den Vorfahrtszeichen auf von Links & Rechts kreuzende Rad Fahrende, dies ist bei einem überwiegendem Teil der Beschilderung nicht der Fall, somit erhöht sich die Gefahr für Rad Fahrende erheblich obwohl sie den „sicheren“ Radweg nutzen. Besonders in kleineren Ortschaften ist dies sehr problematisch.

Radschnellverbindung / Radschnellweg NMS Kiel

Ich bin viele Jahre ca. 2-3 x wöchentlich mit dem Rad zwischen Neumünster und Kiel zur Arbeit gependelt und habe die Jahre eine qualifizierte Radschnellverbindung zwischen Neumünster und Kiel vermisst.
Wesentliche Passagen der Strecke könnten wie in Brandenburg als Fahrradstraßen ausgewiesen werden , damit dann in Verbindung mit guten Velorouten in Kiel eine durchgängige „Rad-Vorrang-Route“ entsteht, die ein zügiges Vorankommen von A nach B ermöglicht.
Bspl. Strecke
Neumünster Nord

LSA, Ampeln

  • Rechtsabbiegepfeil für Radfahrer erlauben
  • Rotlicht für Radfahrer und Fußgänger nur als Empfehlung, Test in Frankreich, Niederlande??
  • indirektes linksabbiegen für Radfahrer auch für die erste Furt (also zuerst links abbiegen)

Sicherheit vor Leichtigkeit des Verkehrs

  • nach wie vor  wird der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs anstelle der Sicherheit der Radfahrer mehr Priorität eingeräumt
  • das muss deutlich geändert werden

Aufhebung des strikten Rechtsfahrgebots für Radfahrer

  • Radfahrer sollen bislang so weit wie möglich rechts fahren, dass führt aber dazu, dass Radfahrer zu dicht an parkenden Autos fahren und Autofahrer sich ermutigt fühlen, mit viel zu wenig Seitenabstand zu überholen
  • der rechte Fahrbahnrand ist auch regelmäßig in einem viel schlechteren Zustand, mit Gullideckeln versehen oder verdreckt
  • Radfahrer sind am sichersten, wenn sie in der Mitte der Fahrbahn fahren, so wie es Motorradfahrer selbstverständlich tun
  • stattdessen bräuchte es einen Mindestabstand, den Radfahrer zum Fahrbahnrand einzuhalten haben, z.B. mind. 60 cm, von parkenden Autos eher das doppelte
  • Radfahrer müssen verpflichtet werden, eine geradlinige Linie zu fahren und nicht jede Ausweitung auszufahren, halt schön in der Mitte der Fahrbahn
  • das geht konform mit einem innerörtlichen Überholverbot

    • Aufhebung des Zwangs, sich an Ampeln rechts aufzustellen,
    • ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot
    • Früher war es üblich, dass sich die Radfahrer vor den Ampeln vor den Autos aufstellten. Dies wird mit der „Fahrrad-Blase“ sehr erleichtert. Diese Fahrrad-Blase wird aber nur an Ampeln mit langer Rotphase markiert, weil sonst die Gefahr zu groß ist, dass Radfahrer beim Umspringer der Ampel gefährdet werden. Generelle vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrer sollten Pflicht werden. In Kiel z.B. gibt es sie schön häufiger, sind aber oft viel zu kurz,
    • damit Radfahrer nach vorne vor fahren können, braucht es natürlich zwingend genügend Platz, z.B. durch Schutzstreifen

Falsch-Parken ist bislang nur eine Ordnungswidrigkeit

  • die Überwachung delegiert die Polizei an die Ordnungsbehörden , die zuständig ist für den ruhenden Verkehr
  • es geht aber um den fließenden Verkehr, den Rad- und Fußverkehr, dafür sollte dann auch die Polizei  zuständig sein

Parken auf Fußwegen

  • die Legalisierung des Autoparkens auf Fußwegen muss ein Ende haben: Der Bordstein ist als defininitive Grenze zu betrachten, Verbot des Gehwegparkens
  • auch das Parken von Rädern gehört dort nicht hin und sollte eigentlich genauso verboten werden. Aber mit der Pflicht, die benötigten Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn oder den Kfz-Stellplätzen auch zu schaffen.

„Zebrastreifen“ für Radfahrer

  • es braucht eine einfache Kennzeichungdmöglichkeit für die Vorfahrt von Radfahrern
  • entweder gibt man auf Zebrastreifen auch den Radfahrern Vorfahrt oder man führt eine ähnliche kennzeichnung ein
  • in Skaninavien, Großbritannien und Japan werden solche Zebrastreifen kombiniert  für Fußgänger und Radfahrer
  • die führt zu mehr Sicherheit und schnelleren Reisezeiten des Radverkehrs