Viele Radwege werden, an Land – & Bundesstraßen als Beidrichtungsradwege ausgeschildert, VwV zur StVO verlangt in diesen Fälle einen Hinweis an den Vorfahrtszeichen auf von Links & Rechts kreuzende Rad Fahrende, dies ist bei einem überwiegendem Teil der Beschilderung nicht der Fall, somit erhöht sich die Gefahr für Rad Fahrende erheblich obwohl sie den „sicheren“ Radweg nutzen. Besonders in kleineren Ortschaften ist dies sehr problematisch.