Straßenverkehrsordnung / Bau von Radwegen

– Das größte Elend sind Radwege mit miserabler, huppeliger Oberfläche, womöglich sogar Baumaufbrüchen. Der Autoverkehr fährt auf glatter Fahrbahn und man selbst wird durchgeschüttelt, da fühlt man sich einfach nur abgeschoben und unerwünscht. Manchmal sind die Gehwege angenehmer zu befahren. Radwege sollten die gleiche Qualität wie die Fahrbahn aufweisen.
– Verschwendung von Radwegen an Einmündungen: Häufig sind Radwege an Einmündungen in Richtung der einmündenden Straße verschwenkt, was Radfahrer auf einen Zick-Zack Kurs zwingt, der viel Aufmerksamkeit erfordert, während man gleichzeitig auf den Verkehr von rechts hinten und links schräg vorn (Abbieger) und von Vorn (Radfahrer im Gegenverkehr, auch wenn das meist nicht erlaubt ist) und uu. auch Fußgänger achten muss. Zuviel auf einmal, gefährlich. Ein besonders schlechtes Beispiel ist der Radweg an der Eckernförder Str. Stadteinwärts in Kronshagen, gleichzeitig auch viel zu schmal.
– Mindestbreite von Radwegen: Manche Radwege sind nur Handtuchschmal, s. oben und z.B. Holtenauer Str. (Zum Glück nicht mehr benutzungspflichtig). Das gehört meiner Meinung nach einfach verboten, also mein Vorschlag: Benutzungspflicht für ALLE schmalen Radwege aufheben. Radwege mit Gegenverkehr sind auch oft zu schmal, z.B. am Westring von der Kreuzung Ohlshausenstr. bis zum RBZ, hier ist zu Stoßzeiten viel los und entgegenkommende Radfahrer können nur haarscharf aneinander vorbeifahren. Gleiches Problem. Ist nur ok, wenn sehr wenig Verkehr auf dem Radweg ist, z.B. Außerorts.
– Benutzungspflichtige Fußwege. Viele „Radwege“, zum Beispiel in Ottendorf, Neuwittenbeck oder Altenholz, sind von der Bauart her Fußwege und so schmal, dass man haarscharf an Ausfahrten und Zuwegen zu Häusern oder gleich fast direkt vor der Haustür vorbeifahren muss. Zu eng, nicht als Radweg geeignet. Benutzungspflicht sollte durchweg aufgehoben werden, zumal dies immer Innerorts und fast immer „auf dem Dorf“ der Fall ist.
– KEINE Radwege in 30er Zonen. Ich wüsste keinen Grund dafür.
– Verschwenkung von Radwegen bei Hindernissen an der Straße (meist Außerorts): Falls ein Haus/Bauernhof oder etwas anders nah an der Straße steht, muss der Radweg natürlich zwischen Hinderniss und Straße hindurch geführt werden, soweit so klar. Leider sind die Kurven meist sehr eng und noch dazu die Sicht durch Gebäudeecken und Gebüsch oder Bäume (auf der entfernten Seite) eingeschränkt. Gefährlich bei Gegenverkehr und für Fußgänger in diesem Bereich. Beispiel: In Kiel an der Straße „Prieser Stand“ zwischen Werft Rathje und Kokenhorst Umfahrung eines Baums oder Eckernförder Straße stadteinwärts in Suchsdorf Verschwenkung wegen Bäumen. Großzügige Kurvenradien sollten vorgeschrieben werden – Man fährt ja doch „volle Lotte“ durch, egal ob Sicht oder nicht. Gefährlich.
– Generell finde ich es sehr problematisch, Radwege auf Fußwege zu legen, zumindest wenn gleichzeitig nennenswerter Fußgänger- und Radverkehr herrscht – dadurch verwischt der Unterschied zwischen Radweg, Straße und Bürgersteig aus Sicht eines Radfahrers. Das trägt mit Sicherheit dazu bei, das Radfahrer „irgendwo“ fahren, auf dem Fußweg, in Gegenrichtung auf der Straße, über Fussgängerüberwege etc…, sehr zum dann verständlichen Ärger anderer Verkehrsteilnehmer. Schlechtes Beispiel eines Neubaus: Knooper Weg zwischen Lessingplatz und Gutenbergstraße. Warum?
– Soweit ich weiß, gibt es viele Vorgaben, die den Radverkehr verbessern würden, aber von den Kommunen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, z.B. bei der Radwegebenutzungspflicht. Das sollte von Bundesseite forciert werden.

Weiter zum Radfahrer-„Rowdy“-Verhalten:
Man muss sich nicht wundern, wenn man eine seltsame Infrastruktur schafft, die Radfahrer an den Rand drängt, auf schlechte Wege zwingt und in Gegenrichtung auf der falschen Seite fahren lässt, das viele Radfahrer fahren, wie es ihnen in den Sinn kommt. Man fühlt sich oft wie Freiwild, dass einfach nur an den Rand gedrängt werden soll, und so verhält Radfahrer sich dann auch. Ich kann mich da auch nicht immer ausnehmen, so manches macht einen einfach aggressiv. Nicht gut für ein gutes Miteinander im Verkehr.

Dies betrifft in der Regel alte Radweganlagen, die meisten neueren sind deutlich besser, immerhin, aber es gibt noch viele Hindernis-Strecken.

Als Konsequenz möchte ich vorschlagen, dass Kommunen generell die Notwendigkeit der Benutzungspflicht von Radwegen nochmal prüfen müssen, und diese Aufheben müssen, wenn nicht notwendig.
Außerdem sollte die ganze StVo auf alte Regelungen überprüft werden, die vor langer Zeit, zum Teil noch in der Nazi-Zeit in den Dreißigern, eingeführt wurden, um „Freie Fahrt“ für das Auto zu schaffen. Da wir mittlerweile ja gelernt haben, das diese „Freie Fahrt“ nicht sinnvoll ist, sollten diese „Altlasten“ zu Gunsten von Radfahrern und Fußgängern geändert werden.

Ein Punkt wäre die Formulierung des Rechtsfahrgebots. So wie man es in der Fahrschule lernt, denkt der juristische Laie, das Radfahrer quasi in der Gosse fahren müssen, so weit rechts wie es eben geht, ohne von der Straße zu kippen. Das ist ja überhaupt nicht korrekt. Rechts fahren muss natürlich sein, aber vielleicht könnte man das für Laien besser verständlich formulieren.

Radwegebenutzungspflicht abschaffen

Umkehrung der Radwege-Benutzungspflicht: Alle Straßen sind grundsätzlich freigegeben, nur besonders befahrene Knotenpunkte nicht (z.B. Kiel Eckernförder Straße zwischen Mare-Klinikum und Gutenbergstraße)
Begründung: Die Qualität der Radwege ist zum Teil sehr schlecht, sie sind zu schmal, so dass ein Überholen bei der sehr heterogenen Geschwindigkeit der Radfahrer schwer möglich ist. Außerdem erhöht es die Unfallgefahr, wenn Autofahrer die Radfahrer nur an Knotenpunkten wahrnehmen. Radfahrer können so wesentlich zügiger fahren – schließlich wollen sie auch ankommen und auf dem Weg zur Arbeit keine gemütlichen Radtouren machen.

Umsetzung Radwege außerorts

Viele Radwege werden, an Land – & Bundesstraßen als Beidrichtungsradwege ausgeschildert, VwV zur StVO verlangt in diesen Fälle einen Hinweis an den Vorfahrtszeichen auf von Links & Rechts kreuzende Rad Fahrende, dies ist bei einem überwiegendem Teil der Beschilderung nicht der Fall, somit erhöht sich die Gefahr für Rad Fahrende erheblich obwohl sie den „sicheren“ Radweg nutzen. Besonders in kleineren Ortschaften ist dies sehr problematisch.

Rechtsabbiegen

In Anbetracht der gestiegenen Anzahl von Rechtsabbiegeunfällen erscheint es sinnvoll an Kreuzungen mit separaten Rechtsabiege Spuren, Ampel so zu schalten dass ein Konflikt mit geradeaus fahrenden Radlern aus geschlossen ist. In Kiel gibt es hierfür zahlreiche Beispiele wie es nicht gemacht werden sollte.
z.Bsp.: Brunswiker Strasse / Feldstrasse, Prinz-Heinrich-Straße Zufahrt „FAMILA“, Klausdorfer Weg Auffahrt zur B503 (hier werden Rad Fahrende sogar wenige Meter vor der Kreuzung von der Fahrbahn auf einen benutzungspflichtigen Radweg gezwungen welcher nach der Kreuzung wieder endet)

Fahrradstraßen: Die Fahrradstraßen sind eine sehr tolle Sache. Da derzeit der Autoverkehr auf den Fahrradstraßen weitestgehend noch zulässig ist, kommt es immer wieder insbesondere zu Stoßzeiten zu Konfliktsituationen. Meine Anregung an dieser Stelle ist es die Geschwindigkeit für Kraftfahrzeuge herabzusenken, ein Überholverbot von Fahrrädern durch KfZ auszusprechen und die meisten dieser Straßen zu Anliegerstraßen zu machen.

Generell: Der KFZ Verkehr ist sehr laut, verbraucht ungemein viel Platz und ist sehr dreckig (Abgase, Reifenabrieb, Bremsabrieb). Gerade im Bezug auf allgemeine Lebensqualität und die Herausforderungen des Klimawandels führt aus meiner Sicht kein Weg an Einschränkungen des KFZ Verkehrs vorbei. Auch E-Mobilität ist hier aus meiner Sicht kein Ersatz. Deshalb sollte eine Beschränkung des KfZ Verkehrs nachhaltig eingeleitet werden (kontiniuierliche Verteuerung der Parkplätze und Reduzierung der verfügbaren Verkehrsfläche). Aus meiner Sicht sind Fahrräder aller Art neben dem ÖPNV hier die Antwort auf diese Herausforderungen.

Weitere konkrete Anliegen: Auf von mir häufig frequentierten Wegen ist mir folgendes aufgefallen. Der rechtsabbiegende KfZ-Verkehr Kronshagener-Str auf Hermann-Weigmann-Str. ist sehr gefährlich aus Sicht eines Radfahrers. Die Überquerung des Exerzierplatzes ist sehr unangenehm für Radfahrer und Ausweichstrecken sind mit hohen Wartezeiten an Ampelanlagen über den Knooper-Weg und auf der Wilhelminenstraße mit einer schlechten Befahrbeikeit für Radfahrer verbunden. Die Straßen rund um den Hiroshimapark insbesondere Dammstr. sind durch zunehmenden KfZ-Verkehr (vor der Einrichtung der Baustelle Kreuzung Dammstr./ Fleethörn) ebenfalls für Radfahrer sehr unangenehm. Der schnelle und konfliktfreie Zugang zur Überquerung der Bergstraße in Höhe des Lorentzendamms ist sehr wünschenswert. Daneben sollte die Schaltung der Ampel über die Bergstraße an der Sparkasse von der Notwendigkeit grün über den Knopf anzufordern befreit werden. Diese Stelle empfinde ich als Radfahrer und Fußgänger als unnötige Behinderung. Der dahinter liegende Lorentzendamm ist seit einiger Zeit eine Fahrradstraße, die zumindest aktuell durch diese Hemmnisse auf Seiten der Bergstraße wie verloren wirkt.

KFZ auf Fahrradstraßen

Kurzfassung:
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung für KFZ auf Fahrradstraßen auf z.B. 10 km/h würde die Kieler Fahrradstraßen für Radfahrer sicherer und attraktiver machen.

Ausführliche Begründung:
Kiel verfügt löblicher weise bereits über einige Fahrradstraßen. Allerdings werden diese auch zu einem erheblichen Teil durch PKW und andere KFZ genutzt. Das führt dazu, dass z.B. zu Stoßzeiten die Fahrradstraßen mit PKW voll sind und selbst mit einem Fahrrad kein Durchkommen mehr ist. Außerdem scheint vielen KFZ fahrenden Verkehrsteilnehmern nicht bewusst zu sein, dass Fahrräder in einer Fahrradstraße Vorrang haben. Schlussendlich führt dies dazu, dass die Fahrradstraßen in Kiel nur marginale Vorteile für Radfahrer bringen.
Um die Nutzung der Fahrradstraßen attraktiver und effektiver zu machen würde, meiner Meinung nach, eine Verkehrsberuhigen dieser Straßen schon viel weiterhelfen. Am schönsten wäre es diese Straßen generell für KFZ zu sperren. Da das aber nicht überall sinnvoll möglich ist, z.B. um Parkplätze im Innenstadtbereich zugänglich zu machen, sollte der Verkehr zumindest auf ein Minimum reduziert werden. Möglicherweise kann die Zufahrt solcher Straßen auf Anlieger oder Inhaber bestimmter Parkausweise begrenzt werden.
Wo auch das nicht möglich ist könnten die Fahrradstraßen auf Beispielsweise 10 km/h begrenzt werden. Dadurch würde diesen Straßen die Attraktivität für KFZ-Fahrer deutlich reduziert werden. Parallele Straßen sind ja auch vielerorts vorhanden, sodass die KFZ auch ohne die Fahrradstraßen vorwärts kommen. Ein weiterer Vorteil der Geschwindigkeitsbegrenzung wäre auch eine erhöhte Sicherheit für alle Radfahrer auf den Fahrradstraßen.

Fahrradstreifen

Fahrradstreifen dürfen entsprechend der aktuellen StVO in Tempo 30 Zonen nicht auf die Fahrbahn aufgebracht werden. Diese Regelung sollte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und einer eindeutigen Verkehrsführung aufgehoben und in einer angepassten StVO neu geregelt werden.

Fahrradstraßen Vorfahrtsregelung optimieren

Vielen Verkehrsteilnehmern (Autos wie Fahrräder) ist nich klar, wie die Vorfahrtsregelung in den Fahrradstraßen ist, dies führt regelmäßig zu gefährlichen Situationen. Und auch wenn man die Regelung kennt, ist das Erkennen, ob nun eine vorfahrtgebende Fahrbahnerhöhung in der kreuzenden Straße vorhanden ist oder nicht sehr schwer (man bekommt erst in den letzten Milisekunden Blick auf die Fahrbahn der kreuzenden Straße, bis dahin muss man als Fahrradfahrer bereits abgebremst haben, das macht die Fahrradstraßen sehr unatraktiv um voran zu kommen!!!)

Ich möchte daher bitten, eine klare Vorfahrt auf den Fahrradstraßen einzurichten (Rechts vor Links in Vorfahrtsstraße ändern und klar beschildern).

Abgrenzung von Fahrradwegen

>Platz für Fahrradfahrer (am besten auf der Straße) deutlich kenntlich machen (rote Markierung), am besten sogar von der Autofahrbahn abgrenzen. In Kopenhagen gibt es beispielsweise solche komplett abgetrennten breiten Fahrradspuren direkt neben dem Autoverkehr.
>Tempo 30 im Innenstadtbereich für Autofahrer. Mit dem Auto in die Innenstadt zu fahren muss deutlich unattraktiver werden.
>Park+Ride außerhalb des Westrings mit guter Busverbindung in die Stadt, aber auch ausreichend Fahrradplätzen. So ein Parkplatz sollte auch für Einwohner so attraktiv sein, dass das eigene Auto nicht mehr zwangsläufig vor der Haustür geparkt stehen muss.

Experimentierklauseln einführen

  • man muss experimentieren können dürfen, sonst kann sich die STVO nur schwer entwickeln
  • die Stadt Kiel hatte z.B. schon vor Jahren beim Land beantragen wollen, einen grünen Pfeil für rechtsabbiegende Radfahrer einführen zu können. Wurde von der Obersten Verkehrsbehörde abgelehnt.