LSA, Ampeln

  • Rechtsabbiegepfeil für Radfahrer erlauben
  • Rotlicht für Radfahrer und Fußgänger nur als Empfehlung, Test in Frankreich, Niederlande??
  • indirektes linksabbiegen für Radfahrer auch für die erste Furt (also zuerst links abbiegen)

Sicherheit vor Leichtigkeit des Verkehrs

  • nach wie vor  wird der Leichtigkeit des Kfz-Verkehrs anstelle der Sicherheit der Radfahrer mehr Priorität eingeräumt
  • das muss deutlich geändert werden

Aufhebung des Verbots, nebeneinander fahren zu dürfen (§ 2, Abs. 4).

  • attraktiven Radverkehr kann es nur geben, wenn auch Radfahrer generell nebeneinander fahren dürfen und nicht erst in einem Verband ab 13 Radfahrern
  • Radfahrer sind genauso soziale Wesen und wollen sich unterwegs unterhalten, für Autofahrer eine Selbstverständlichkeit
  • ist in Holland erlaubt und wird massenhaft praktiziert

Aufhebung des strikten Rechtsfahrgebots für Radfahrer

  • Radfahrer sollen bislang so weit wie möglich rechts fahren, dass führt aber dazu, dass Radfahrer zu dicht an parkenden Autos fahren und Autofahrer sich ermutigt fühlen, mit viel zu wenig Seitenabstand zu überholen
  • der rechte Fahrbahnrand ist auch regelmäßig in einem viel schlechteren Zustand, mit Gullideckeln versehen oder verdreckt
  • Radfahrer sind am sichersten, wenn sie in der Mitte der Fahrbahn fahren, so wie es Motorradfahrer selbstverständlich tun
  • stattdessen bräuchte es einen Mindestabstand, den Radfahrer zum Fahrbahnrand einzuhalten haben, z.B. mind. 60 cm, von parkenden Autos eher das doppelte
  • Radfahrer müssen verpflichtet werden, eine geradlinige Linie zu fahren und nicht jede Ausweitung auszufahren, halt schön in der Mitte der Fahrbahn
  • das geht konform mit einem innerörtlichen Überholverbot

    • Aufhebung des Zwangs, sich an Ampeln rechts aufzustellen,
    • ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot
    • Früher war es üblich, dass sich die Radfahrer vor den Ampeln vor den Autos aufstellten. Dies wird mit der „Fahrrad-Blase“ sehr erleichtert. Diese Fahrrad-Blase wird aber nur an Ampeln mit langer Rotphase markiert, weil sonst die Gefahr zu groß ist, dass Radfahrer beim Umspringer der Ampel gefährdet werden. Generelle vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrer sollten Pflicht werden. In Kiel z.B. gibt es sie schön häufiger, sind aber oft viel zu kurz,
    • damit Radfahrer nach vorne vor fahren können, braucht es natürlich zwingend genügend Platz, z.B. durch Schutzstreifen

Überholverbot innerorts einführen

  • generelles Überholverbot für den Autoverkehr auf allen angebauten Innerortsstraßen, denn Radfahrer werden oft gefährdet, wenn Autofahrer sich überholen
  • das meint auch ein generelles Überholverbot von Radfahrern
  • Ausnahmen nur auf Straßen, wo Radfahrverbot gilt

Parkverbot an Kreuzungen

  • bislang müssen an Kreuzungen, Überwegen und Radwegenden nur 5 m frei gehalten werden. Das ist zu kurz, es sollten mind. 10 m frei bleiben müssen. Eigentlich müssten es sogar 20 m sein!

Falsch-Parken ist bislang nur eine Ordnungswidrigkeit

  • die Überwachung delegiert die Polizei an die Ordnungsbehörden , die zuständig ist für den ruhenden Verkehr
  • es geht aber um den fließenden Verkehr, den Rad- und Fußverkehr, dafür sollte dann auch die Polizei  zuständig sein

Parken auf Fußwegen

  • die Legalisierung des Autoparkens auf Fußwegen muss ein Ende haben: Der Bordstein ist als defininitive Grenze zu betrachten, Verbot des Gehwegparkens
  • auch das Parken von Rädern gehört dort nicht hin und sollte eigentlich genauso verboten werden. Aber mit der Pflicht, die benötigten Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn oder den Kfz-Stellplätzen auch zu schaffen.

„Zebrastreifen“ für Radfahrer

  • es braucht eine einfache Kennzeichungdmöglichkeit für die Vorfahrt von Radfahrern
  • entweder gibt man auf Zebrastreifen auch den Radfahrern Vorfahrt oder man führt eine ähnliche kennzeichnung ein
  • in Skaninavien, Großbritannien und Japan werden solche Zebrastreifen kombiniert  für Fußgänger und Radfahrer
  • die führt zu mehr Sicherheit und schnelleren Reisezeiten des Radverkehrs