Fahrradfahrende gleichstellen, Regeln durchsetzen

Häufig sind Fahrradwege so gestaltet, dass Linksabbiegen mit 2 Ampeln verbunden ist, statt mit einer wie bei Autos. Dies muss sich ändern, z.B. durch dedizierte Fahrradspuren auf der Straße. Im allgemeinen muss die Verkehrsplanung mit einem Fokus auf Öffis und Fahrrad und danach Autos geschen. Wer CO2, Feinstaub, Geräsuchemission reduziert gehört gefördert!

Außerdem müssen vorhandene Regeln zu Schutz von Radfahrern konsequent durchgesetzt werden, z.B. Überholen mit von Radfahrern mit weniger als 1.5 m Abstand wie an der Uni von Bussen (!) oft zu beobachten muss von Polizei / Ordnungsamt konsequent verfolgt werden. Parken auf Radwegen ebenfalls. Allerdings müssen auch Radfahrer stärker in die Pflicht genommen werden. Auf der falschen Seite des Fahrradweges zu fahren ist auch gefährlich. Auch hier sollten die Regeln verstärkt durchgesetzt werden.

Schallschutz Strassenverkehrszulassungsordnung

Motorradfahren auch in grossen Gruppen ist eine beliebte Freizeitbeschäftigung im Kieler Umland und dort natürlich besonders auf den Nebenstrassen, die auch Fahrradfahrer gerne benutzen. Leider gibt es unter den Fahrern von Kultmotorädern einige. die Radfahrer gerne teilhaben lassen, wie laut ihre Maschine in 1 Meter Abstand werden kann, z.B. durch Bremsen auf 20kmh und Vollgasgeben neben dem Radfahrer.
Die Strassenverkehrszulassungsordnung sollte so angepasst werden, dass auch in solchen Situationen keine Gesundheitsgefährdung durch Schall erreicht wird.

Anpassung des Bußgeldkatalogs

In Großstädten wie Kiel ist der öffentliche Straßenraum begrenzt. Der Motorisierte Individualverkehr nimmt, besonders als ruhender Verkehr, einen Großteil dieses Raums ein.

Durch das Halten oder Parken in zweiter Reihe, in Kreuzungsbereichen, auf Fußwegen, Radwegen oder Radfahrstreifen werden Fußgänger und Radfahrer dauerhaft behindert oder sogar gefährdet. Dabei herrscht überwiegend die Meinung vor, dabei handele es sich um ein Kavaliersdelikt.

Die Bußgeldkatalog-Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung unterstreicht diese Ignoranz:
So liegen die Bußgelder zur Ahnung derartiger Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zumeist in einer Höhe von nur 10 – 35 €. Eine Eintragung in das Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) erfolgt erst ab einer Bußgeldhöhe von 55 €. Um diese „zu erreichen“ müsste man z.B. in einer Feuerwehrzufahrt parken und dabei auch noch Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindern.

Im europäischen Ausland liegen die Bußgelder meist um ein Vielfaches höher. Eine drastische Erhöhung der Bußgelder für Vergehen gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung, die potenziell dazu geeignet sind, andere zu behindern oder zu gefährden (z.B. das Halten oder Parken auf einem Radweg) ist dringend überfällig. Eine solche Erhöhung dient hoffentlich auch dazu, dass die Ordnungsbehörden entsprechende Verstöße mit höherem Nachdruck verfolgen als es zur Zeit leider der Fall ist.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Zone 30km/h generell in Wohngebieten einführen, was zu einer Beruhigung des Verkehrs dort beitragen dürfte ebenso wie Tempo 80km/h auf allen Landstraßen; 100km/h nur noch auf Bundesstraßen, die dann aber mit separatem Radweg aufgebaut werden müssten. Eine Verkehrswestenpflicht für alle Zweiradfahrer/innen könnte deren Sichtbarkeit erhöhen. Wenn räumlich möglich könnten Fahrrad- und Fußwege in den Städten deutlich ausgebaut und deutlich sichtbaren getrennt werden. Verkehrsschulung im Unterricht der Grundschulen verbindlich von professionellen Verkehrslehrkräften durchführen lassen und nicht so nebenbei von der Klassenlehrkraft.

Mehr Fahrradstraßen

Die StVO sollte dahingehend verändert werden, dass es den Kommunen erleichtert wird, Fahrradstraßen einzuführen.

Tempo 30

Die StVO sollte dahingehend geändert werden, dass es einfacher wird Tempo 30-Abschnitte bzw. Zonen einzurichten.

Ausweisung von Fahrradstraße/Anlieger u Radfahrer frei

Aus Drucksache 631/2018: Meimersdorfer Weg Innen- und umweltausschuss 4.9.18 „Nach den Sommerferien lässt das Tiefbauamt eine Verkehrszählung durchführen, um das Aufkommen an Kfz- und Radverkehr zu ermitteln. Hintergrund der Zählung ist, dass der LBV-Kiel der geplanten Ausschilderung als Fahrradstraße zunächst widersprochen hat. Der
LBV-Kiel wird nur zustimmen, wenn das nach der StVO vorgeschriebene Kriterium „Der Radverkehr ist die vorherrschende Verkehrsart oder wird dies alsbald werden.“ erfüllt ist.

Wenn das Zählergebnis eine Ausschilderung als Fahrradstraße nicht zulässt, kann dem Wunsch des politischen Beschlusses nicht entsprochen werden. Auch die von der Straßenverkehrsbehörde ggü. dem LBV-Kiel alternativ angeregte Beschilderung mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen „Anlieger und Radfahrer frei“ ist nach Stellungnahme des LBV-Kiel nach den Vorschriften der StVO nicht zulässig.“
Hier muss dringend eine Änderung im Bundesrecht erfolgen, die eine Umwandlung in eine Fahrradstraße ohne Verkehrszählung zulässt, wenn ein politischer Entschluss erfolgt ist. Wie sonst soll die Verkehrswende gelingen können, wenn der status Quo derart zementiert wird!

Grüner Pfeil für Fahrräder

Für KFZ wurde nach der Wiedervereinigung bundesweit an einigen Ampeln der „Grüne Pfeil“ eingeführt, mit dem Rechtsabbiegen trotz roter Ampel erlaubt ist. Die Grüner-Pfeil-Regel sollte für Fahrradfahrer_innen generell an allen Ampeln eingeführt werden. Damit kann Fahrradfahren zeitlich attraktiver werden, weniger Leute müssen zwischen Abgasen warten, außerdem werden Konflikte beim Abbiegen mit Fußgängern vermieden und in andere Richtungen fahrender Radverkehr hat mehr Platz. Viele verhalten sich so bereits heute ohne Probleme, zum Beispiel von der Olshausenstraße auf den Knooper Weg.