Ausweisung von Fahrradstraße/Anlieger u Radfahrer frei

Aus Drucksache 631/2018: Meimersdorfer Weg Innen- und umweltausschuss 4.9.18 „Nach den Sommerferien lässt das Tiefbauamt eine Verkehrszählung durchführen, um das Aufkommen an Kfz- und Radverkehr zu ermitteln. Hintergrund der Zählung ist, dass der LBV-Kiel der geplanten Ausschilderung als Fahrradstraße zunächst widersprochen hat. Der
LBV-Kiel wird nur zustimmen, wenn das nach der StVO vorgeschriebene Kriterium „Der Radverkehr ist die vorherrschende Verkehrsart oder wird dies alsbald werden.“ erfüllt ist.

Wenn das Zählergebnis eine Ausschilderung als Fahrradstraße nicht zulässt, kann dem Wunsch des politischen Beschlusses nicht entsprochen werden. Auch die von der Straßenverkehrsbehörde ggü. dem LBV-Kiel alternativ angeregte Beschilderung mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen „Anlieger und Radfahrer frei“ ist nach Stellungnahme des LBV-Kiel nach den Vorschriften der StVO nicht zulässig.“
Hier muss dringend eine Änderung im Bundesrecht erfolgen, die eine Umwandlung in eine Fahrradstraße ohne Verkehrszählung zulässt, wenn ein politischer Entschluss erfolgt ist. Wie sonst soll die Verkehrswende gelingen können, wenn der status Quo derart zementiert wird!

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