Schutzstreifen innerorts

  • das Mindestmaß von 1,2 m ist viel zu schmal, wenn auch noch danaben ein Parkstreifen ist
  • eine Restfahrbahnbreite von 3,5 – 4 m ist für den Begegnungsverkehr ausreichend, in Kiel wird aber meist pro Fahrtrichtung noch 3,25 m als notwendig betrachtet, insbesondere für den Busbegegnungsverkehr

Schutzstreifen außerorts erlauben

Wie gehabt braucht es dringend Schutzstreifen außerorts oder ähnlich wirksame Maßnahmen, z.B. drastische Geschwindigkeitsbegrenzungen

Regelgeschwindigkeit

  • Regelgeschwindigkeit 50 ändern in 30
  • Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt gem. § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) unter günstigsten Umständen 50 km/h. Eine darüber hinaus gehende Reduzierung ist nur zulässig, wenn die dafür in der StVO festgelegten Voraussetzungen vorliegen.
  • Die generelle Umkehr dieses Regel-Ausnahmeverhältnisses, also grundsätzlich gilt innerörtlich 30 km/h und nur in Ausnahmefällen kann eine höhere Geschwindigkeit angeordnet werden, ist zwar immer wieder einmal Gegenstand der bundespolitischen Diskussion. Derzeit ist jedoch nicht erkennbar, ob und ggfs. wann dieser Prozess zu einer Änderung der StVO führen könnte. 
  • Insofern bedarf jede Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung einer speziellen verkehrsrechtlichen Begründung.
  • Die StVO unterscheidet dabei zwei Formen.
  • Verkehrberuhigter Bereich, § 42, Absatz 4:
  • es braucht eine vereinfachte Anwendung, damit dieser viel öfter zum Einsatz kommt

Fahrradstraßen

  • Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist davon abhängig, dass sie die vorherrschende Verkehrsart ist oder in Zukunft sein wird. Je nachdem, wie die Verkehrsbehörden das auslegen, werden Fahrradstraßen eingerichtet oder eben auch nicht. 
  • Auch die als Ersatz für eine Fahrradstraße angeregte Beschilderung mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen „Anlieger und Radfahrer frei“ ist nach Stellungnahme des LBV-Kiel nach den Vorschriften der StVO nicht zulässig.“

Fahrradstraßen zu Einbahnstraßen für Autos machen

Viele Fahrradstraßen (bspw. die Gerhardstraße) sind nicht breit genug bzw. zu sehr zugeparkt, um gleichzeitig in beide Richtungen von Autos befahrbar zu sein. Durch Poller oder Einbahnstraßen wären die Straßen besser befahrbar und auch Autofahrer könnten ohne häufig in Einfahrten ausweichen zu müssen die Straßen befahren.

Straßenverkehrsordnung: Rechtsabbiegen an Ampel

An wenig befahrenen Kreuzungen ist der grüne Abbiegerpfeil (d.h. für Rechtsabbieger wie ein Stoppschild) schon üblich. Da die Ampelschaltungen i.d.R. nicht an Fahrradfahrer angepasst sind und bei ruhigeren Straßen eher lange Intervalle zwischen Grünphasen sind, würden grüne Abbiegerpfeile für Fahrradfahrer (bzw. eine entsprechende Gesetzesänderung) auch weniger befahrene Straßen für den Radverkehr attraktiv machen.

Grundsätzliche deutliche Förderung

Fahrradfreundliche „grüne Welle“ auf Haupverkehrsrouten (z.B. entlang des Westrings in Kiel benötigt man für eine nur 5 km lange Strecke fast 30 Minuten)

Vereinfachung von zeitraubenden Ampelschaltungen an komplexen Kreuzungen

Abbau/Verringerung von umständlichen Wegführungen für Radfahrer, wo der Platz und die Gegebenheiten dies zulassen

Rechtsabbiegepfeile für Radfahrer, wo diese bei Rot in Kreuzungen einfahren könnten, ohne den KFZ-Verkehr wirklich zu kreuzen

(Mehr) Radwege in beide Fahrtrichtungen, wo der Platz dies zulässt

Breitere Radwege, dort wo der Platz dies zulässt (an vielen Stellen sind die Fußwege geradezu verschwenderisch breit, was spricht gegen Aufteilung zu gleichen Teilen?) (siehe auch vorheriger Punkt)

Grundsätzlich bin ich persönlich der Meinung, dass Radfahrer und Fußgänger sich vorhandene (ausreichend breite) Verkehrswege besser teilen können als Radfahrer und KFZ

Dort wo sich Radfahrer und Fußgänger Verkehrswege teilen, fehlen klare Regelungen und deutlich sichtbare Markierungen/Kennzeichnungen, um ein einvernehmliches Miteinander ohne unnötige gegenseitige Behinderung und/oder Gefährdung zu fördern (z.B. auf der Hörnbrücke in Kiel ist theoretisch genug Platz um in beide Richtungen mit Fußgängern und Radfahrern ohne Behinderungen oder Gefährdungen über die Brücke zu kommen, tatsächlich laufen aber ständig Fußgänger auf der gesamten Breite der Brücke, so dass man mit dem Rad nicht zügig durchkommt und es zu Konflikten kommen kann)
In diesem Zusammenhang wäre auch Aufklärung und Bildung von der KiTa oder spätestens Schule an und durch Öffentlichkeitsarbeit sinnvoll, um bestehende oder neue Regelungen einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen

Deutliche(re) ggf. farbige Markierung von Radwegen (siehe auch vorheriger Punkt)

Wie immer: heile Radwege 🙂

Finanzielle Entlastung/Förderung für Radfahrer (über Steuerabsetzung und Fördergelder) beim Kauf und Unterhalt von Fahrrädern. Absetzung entsprechender Kosten bzw. NICHTANRECHNUNG entsprechender Fördergelder aufs Einkommen AUCH für Empfänger von staatlichen Transferleistungen (Wohngeld, ALG I und v.a. ALG II, …)

Mehr solide Anschließmöglichkeiten (Fahrradbügel) in der Öffentlichkeit, aber auch auf Privatgrund (Supermärkte)

Ausbau der Infrastruktur

Ich habe den Eindruck, dass sich die Aggression des Autoverkehrs zunehmend auch auf den Radverkehr überträgt. Das liegt vermutlich daran, dass es immer mehr Radfahrer gibt, aber nicht proportional mehr bzw. breitere Radwege. Zudem kommen immer mehr E-Bike-Fahrer hinzu. Wenn extrem unterschiedliche Geschwindigkeiten auf einem 80 Zentimeter-breiten Radweg aufeinandertreffen, klappt das nicht immer gut.

Wenn Kiel den Radverkehr wirklich fördern möchte, muss das Radwegenetz massiv ausgebaut werden. Ds halbherzige Aufmalen von Fahrradschutzstreifen hier und da genügt nicht. Insbesondere die Strecken zum und auf dem Ostufer sollten verbessert werden, auch im Hinblick auf die gewünschte Entlastung des Theodor-Heuss-Rings.

Zusätzlich wäre wünschenswert…

– dass Autofahrer lernen, 1,50 Meter Abstand von Radfahrern zu halten. Hierzu sollten 1,50-Meter-Markierungen direkt auf der Straße angebracht werden. Die wenigsten haben im Gefühl, wie viel 1,50 Meter sind!
– dass mehr Kontrollen gegen Rad- und Fußwegwegparker stattfinden.
– dass Radfahrer verstehen, dass die StVo auch für sie gilt. Inklusive Schulterblick beim Überholen, Licht bei Dunkelheit und dem Fahren auf der richtigen Seite des Radweges. Ich beobachte bei 80% der Geisterfahrer keinerlei Unrechtsbewusstsein, wenn sie darauf angesprochen werden. Offenbar wissen viele nicht, dass man auch mit dem Rad nicht in den Gegenverkehr fahren darf. Auch hier gerne mehr Kontrollen.

Sensibilisierung von Autofahrern

Es ist immer wieder feststellbar, dass Autofahrer in größeren Tempo 30-Zonen oder Fahrradstraßen die Geschwindigkeitsbeschränkung oder die gleichberechtigte bzw. vorrangige Benutzung der Fahrbahn durch Fahrräder vergessen. Um diese wichtigen Regeln dauerhaft ins Bewusstsein zu rücken, sollten in solchen Bereichen auf Durchfahrtstraßen, zunächst als Modellversuch, immer alternierend am rechten Fahrbahnrand zum Beispiel in eine Abstand von 50 Metern mit einer Größe von etwa 1×1 m Piktogramme „Fahrrad“ bzw. „30“ aufgebracht werden. Entsprechend könnten „Fahrrad“-Piktogramme später auf allen Straßen aufgebracht werden, in denen eine gemeinsame Nutzung der Fahrbahn vorgesehen oder freigegeben und wahrscheinlich ist. Dadurch könnte die tatsächliche Sicherheit steigen (Autofahrer verhalten sich bewusster), aber auch die wichtige gefühlte Sicherheit der Radfahrenden, die sich besser wahrgenommen fühlen.

Vorfahrtsregeln: Idaho-Stop

Nahezu alle Ampelschaltungen in Kiel dienen der „grünen Welle“ für Autofahrer. Um diese grüne Welle zu erwischen, muss ein Radfahrer sehr sehr schnell, oder besonders langsam unterwegs sein. Genauso wie für Autofahrer, ist es auch für Radfahrer extrem unpraktisch an jeder 2. Ampel zu warten. Insbesondere dadurch, dass ein großer Teil der Ampeln an größeren Straßen nur vor kleinen Nebenstraßen „schützt“, aus denen selten überhaupt Autos kommen.

Um das Rad fahren attraktiver zu machen würde der Idaho-Stop (https://de.wikipedia.org/wiki/Idaho-Stop), also das Stoppen an roten Ampeln um bei freier Bahn trotz roter Ampel weiter zu fahren, diese Situation erheblich verbessern.

Vermutlich ist dies so nicht einfach mal eben umsetzbar. Insbesondere an größeren Kreuzungen würde es vermutlich auch zu vielen kritischen Situationen kommen.
Ein erster Schritt wäre daher vielleicht, an kleineren Kreuzungen die Ampel entweder für Radfahrer und Fußgänger komplett zu entkräften, oder aber das rote Signal (per Zusatz-Schild?) als „Vorfahrt achten“ bzw. „Stop“ zu deklarieren.

Damit dann nicht Wild-West entsteht, sollte die Einhaltung des „Stop“ (oder wenigstens merkliches Reduzieren der Geschwindigkeit) dann aber überwacht und im Zweifelsfall die nicht-Einhaltung auch scharf sanktioniert werden.