Regelgeschwindigkeit

  • Regelgeschwindigkeit 50 ändern in 30
  • Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt gem. § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) unter günstigsten Umständen 50 km/h. Eine darüber hinaus gehende Reduzierung ist nur zulässig, wenn die dafür in der StVO festgelegten Voraussetzungen vorliegen.
  • Die generelle Umkehr dieses Regel-Ausnahmeverhältnisses, also grundsätzlich gilt innerörtlich 30 km/h und nur in Ausnahmefällen kann eine höhere Geschwindigkeit angeordnet werden, ist zwar immer wieder einmal Gegenstand der bundespolitischen Diskussion. Derzeit ist jedoch nicht erkennbar, ob und ggfs. wann dieser Prozess zu einer Änderung der StVO führen könnte. 
  • Insofern bedarf jede Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung einer speziellen verkehrsrechtlichen Begründung.
  • Die StVO unterscheidet dabei zwei Formen.
  • Verkehrberuhigter Bereich, § 42, Absatz 4:
  • es braucht eine vereinfachte Anwendung, damit dieser viel öfter zum Einsatz kommt

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert