Fahrradstraßen

  • Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist davon abhängig, dass sie die vorherrschende Verkehrsart ist oder in Zukunft sein wird. Je nachdem, wie die Verkehrsbehörden das auslegen, werden Fahrradstraßen eingerichtet oder eben auch nicht. 
  • Auch die als Ersatz für eine Fahrradstraße angeregte Beschilderung mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen „Anlieger und Radfahrer frei“ ist nach Stellungnahme des LBV-Kiel nach den Vorschriften der StVO nicht zulässig.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert