Fahrradstreifen

Fahrradstreifen dürfen entsprechend der aktuellen StVO in Tempo 30 Zonen nicht auf die Fahrbahn aufgebracht werden. Diese Regelung sollte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und einer eindeutigen Verkehrsführung aufgehoben und in einer angepassten StVO neu geregelt werden.

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