Radwegebenutzungspflicht abschaffen

Umkehrung der Radwege-Benutzungspflicht: Alle Straßen sind grundsätzlich freigegeben, nur besonders befahrene Knotenpunkte nicht (z.B. Kiel Eckernförder Straße zwischen Mare-Klinikum und Gutenbergstraße)
Begründung: Die Qualität der Radwege ist zum Teil sehr schlecht, sie sind zu schmal, so dass ein Überholen bei der sehr heterogenen Geschwindigkeit der Radfahrer schwer möglich ist. Außerdem erhöht es die Unfallgefahr, wenn Autofahrer die Radfahrer nur an Knotenpunkten wahrnehmen. Radfahrer können so wesentlich zügiger fahren – schließlich wollen sie auch ankommen und auf dem Weg zur Arbeit keine gemütlichen Radtouren machen.

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