Kaufförderung für Räder

Ähnlich wie bei Kfz sollte es eine Förderung für den Erwerb von Fahrrädern geben. Zum Erhalt der Fördermittel ist die Nutzung des Rades als Pendelfahrzeug nachzuweisen.
Hierdurch wächst der Druck auf das Verkehrsministerium Radwege auszubauen, es sind mehr sichere Fahrräder auf der Straße und die Gesundheit der Nutzer wird verbessert.

Fahrradfahrende gleichstellen, Regeln durchsetzen

Häufig sind Fahrradwege so gestaltet, dass Linksabbiegen mit 2 Ampeln verbunden ist, statt mit einer wie bei Autos. Dies muss sich ändern, z.B. durch dedizierte Fahrradspuren auf der Straße. Im allgemeinen muss die Verkehrsplanung mit einem Fokus auf Öffis und Fahrrad und danach Autos geschen. Wer CO2, Feinstaub, Geräsuchemission reduziert gehört gefördert!

Außerdem müssen vorhandene Regeln zu Schutz von Radfahrern konsequent durchgesetzt werden, z.B. Überholen mit von Radfahrern mit weniger als 1.5 m Abstand wie an der Uni von Bussen (!) oft zu beobachten muss von Polizei / Ordnungsamt konsequent verfolgt werden. Parken auf Radwegen ebenfalls. Allerdings müssen auch Radfahrer stärker in die Pflicht genommen werden. Auf der falschen Seite des Fahrradweges zu fahren ist auch gefährlich. Auch hier sollten die Regeln verstärkt durchgesetzt werden.

Koexistenz von Radfahrern und Fußgängern auf Gehwegen

Ich halte eine bundesweite Kampagne für sinnvoll, die daran erinnert, dass §1 Abs. 1,2 auch für Radfahrer/innen Gültigkeit hat. Insbesondere denke ich dabei an die Konstellation, in der (erwachsene) Radfahrer sich beispielsweise durch Kopfsteinpflaster, Falschparker oder Baumwurzeln dazu genötigt sehen, den Fußweg/Bürgersteig (nicht so ganz legal) als Fahrstrecke zu nutzen. Fahrstil und Geschwindigkeit sollten entsprechend den Gegebenheiten angepasst werden. Ein friedliches Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern auf Gehwegen halte ich für möglich, wenn das Bewusstsein vorhanden ist, dass Fußgänger auf Gehwegen „Vorfahrt“ haben, Radfahrer dort „nur geduldete Gäste“ sind und entsprechend Rücksicht zu nehmen haben. Dieses Bewusstsein scheint in den letzten Jahren leider rückläufig zu sein. In unserem Ortsbeirat war dies schon mehrfach ein Thema und es ist ein tatsächliches Bürgeranliegen. Mit Paragraphen wird sich das Problem nicht lösen lassen – die gibt es ja bereits. Es bedarf „baulicher Anreize“ (sprich: bessere Radwege, Abschaffung von Kopfsteinpflaster). Da so etwas mit hohen Kosten für die Kommunen einhergeht und sich solche Projekte nicht von heute auf morgen realisieren lassen, behelfsweise zumindest einer gut gemachten Kampagne, die gerne der Bund durchführen darf 🙂

Kenntnis der StVO

Vielleicht sollte nochmal flächendeckend in eine Infokampagne für Autofahrer zur StVo bzgl. freiwilliger und vorgeschriebener Radwegnutzung investiert werden, damit der hupende Hilfssherrif endlich der Vergangenheit angehört.

Anpassung des Bußgeldkatalogs

In Großstädten wie Kiel ist der öffentliche Straßenraum begrenzt. Der Motorisierte Individualverkehr nimmt, besonders als ruhender Verkehr, einen Großteil dieses Raums ein.

Durch das Halten oder Parken in zweiter Reihe, in Kreuzungsbereichen, auf Fußwegen, Radwegen oder Radfahrstreifen werden Fußgänger und Radfahrer dauerhaft behindert oder sogar gefährdet. Dabei herrscht überwiegend die Meinung vor, dabei handele es sich um ein Kavaliersdelikt.

Die Bußgeldkatalog-Verordnung in ihrer derzeitigen Fassung unterstreicht diese Ignoranz:
So liegen die Bußgelder zur Ahnung derartiger Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung zumeist in einer Höhe von nur 10 – 35 €. Eine Eintragung in das Fahreignungsregister („Punkte in Flensburg“) erfolgt erst ab einer Bußgeldhöhe von 55 €. Um diese „zu erreichen“ müsste man z.B. in einer Feuerwehrzufahrt parken und dabei auch noch Rettungsfahrzeuge im Einsatz behindern.

Im europäischen Ausland liegen die Bußgelder meist um ein Vielfaches höher. Eine drastische Erhöhung der Bußgelder für Vergehen gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung, die potenziell dazu geeignet sind, andere zu behindern oder zu gefährden (z.B. das Halten oder Parken auf einem Radweg) ist dringend überfällig. Eine solche Erhöhung dient hoffentlich auch dazu, dass die Ordnungsbehörden entsprechende Verstöße mit höherem Nachdruck verfolgen als es zur Zeit leider der Fall ist.

Wege in die Stadt

Wenn Sie die Fahrradsituation in Kiel verbessern wollen, dann ist es nötig, nicht nur die innerstädtischen Fahrradwege und die Velorouten voranzubringen, sondern auch die Zuwege in die Stadt. So gibt es beispielsweise entlang der B 404 bestens ausgebaute Fahrradwege, die aber beim Eintritt in die Stadt (Meimersdorf) so wenig fortgeführt sind, dass kein Pendler aus dieser Richtung mit dem Fahrrad / E-Bike fährt. Dabei erstickt die Strecke morgens und abends im Verkehr.
Wir sind ein Haushalt mit sechs Personen, die in Kiel zur Schule gehen, studieren oder arbeiten. Alle würden mit dem Fahrrad fahren, wenn die Wegeführung / Anbindung besser wäre.
Der ÖPNV funktioniert hier übrigens auch nicht, da die Busse so voll sind, dass sie morgens an den Wartenden an der Bushaltestelle einfach vorbeifahren (müssen). So ist eine Planbarkeit der Fahrten zur Schule etc. nicht gegeben und wir fahren mehrfach am Tag mit dem PKW in die Stadt und aus der Stadt. Dies ist nicht nur ökologisch sondern auch ökonimisch Wahnsinn, der nahezu allein dadurch zustande kommt, dass man das autobahnartige Zwischenstück bei Meimersdorf nur als reine Autostrecke gestaltet hat. Hier wäre mit einem separaten, abgeteilten Streifen leicht Abhilfe zu schaffen – wenn man denn wollte. Mit einem niedrigeren Verkehrsaufkommen wäre auch die Feinstaubbelastung gerade in Gaarden-Süd reduzierbar.

Geschwindigkeitsbegrenzungen

Zone 30km/h generell in Wohngebieten einführen, was zu einer Beruhigung des Verkehrs dort beitragen dürfte ebenso wie Tempo 80km/h auf allen Landstraßen; 100km/h nur noch auf Bundesstraßen, die dann aber mit separatem Radweg aufgebaut werden müssten. Eine Verkehrswestenpflicht für alle Zweiradfahrer/innen könnte deren Sichtbarkeit erhöhen. Wenn räumlich möglich könnten Fahrrad- und Fußwege in den Städten deutlich ausgebaut und deutlich sichtbaren getrennt werden. Verkehrsschulung im Unterricht der Grundschulen verbindlich von professionellen Verkehrslehrkräften durchführen lassen und nicht so nebenbei von der Klassenlehrkraft.

Entfernungspauschale Einkommensteuer

Die Anrechenbare Entfernungspauschale in Bezug auf die Werbungskosten bei der Einkommenssteuer sollte für Fahrradfahrer*innen mindestens gleich hoch sein wie für Autofahrer.

Parkplatzpflicht für Betriebe

Bisher ist meiner Kenntnis nach jeder Betrieb verpflichtet für Mitarbeiter bzw. Kunden entsprechend der Betriebsgröße Parkplätze vorzuhalten. Hier sollten ergänzend bzw. ersetzend Fahrradparkplätze vorgeschrieben sein.