„Fusion“ Tempo 30 und Fahrradstraße

Fahrradstraßen, die durch Umwidmung im Bestand entstehen, liegen meist auf Nebenstraßen in Wohngebieten, die meist bereits zuvor Teil einer Tempo 30 Zone waren. Tempo 30 Zonen wiederum liegen meist in Wohngebieten, aus denen Verkehr herausgehalten werden soll und z.B. durch spielende Kinder erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist.

Es wäre daher sinnvoll, die jeweils bestehenden Regelungen soweit es geht aufeinander zu übertragen, um damit zu verdeutlichen, dass in Wohngebieten die gleichberechtigte Nutzung der Fahrbahn durch alle Verkehrsteilnehmer erwünscht ist, dass Fahrradfahrer dort dann z.B. auch nebeneinander fahren dürfen, wie es ja auch heute schon oft der Realität u.a. auf dem Schulweg entspricht. Dies würde die rechtliche Situation und damit auch das sicherheitsfördernde Selbstbewusstsein der Radfahrer stärken und die Nutzung des Fahrrads gegenüber Kfz gerade auf kurzen Strecken noch attraktiver machen. Außerdem würde der Kfz-Verkehr dadurch mindestens vom zu schnellen Fahren abgehalten. Eine relevante Behinderung von Kfz läge dadurch nicht vor.

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