Stellplatzverordnung für Radabstellanlagen im Geschosswohnungsbau bzw. kommunales Anreizprogramm

Bei privaten und öffentlichen Neubauten ist eine größere Zahl an Fahrradstellplätzen einzuplanen.

Bis 2020 sollte für den Geschosswohnungsbau eine entsprechende Stellplatzverordnung (für Fahrradabstellanlagen) realisiert und/oder ein freiwilliges Förderprogramm für
sichere,
überdachte,
zukunftsfähige
Stellplätze der Stadt Kiel und/oder des Landes SH aufgelegt.

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