Bei privaten und öffentlichen Neubauten ist eine größere Zahl an Fahrradstellplätzen einzuplanen.
Bis 2020 sollte für den Geschosswohnungsbau eine entsprechende Stellplatzverordnung (für Fahrradabstellanlagen) realisiert und/oder ein freiwilliges Förderprogramm für
sichere,
überdachte,
zukunftsfähige
Stellplätze der Stadt Kiel und/oder des Landes SH aufgelegt.