Diese Kombinationslichtzeiten, bei denen Radfahrende gleichzeitig mit Fußgänger*innen auf Rot geschaltet werden, gehören generell verboten. Die unterschiedlichen Räumzeiten Fußgänger / Radfahrer machen es erforderlich, dass für Radfahrer*innen eine längere Grünphase eingeräumt wird.
Selbst in Kiel – die Stadt, die sich immer wieder als den Fahrradverkehr fördernde Stadt präsentiert und den Anspruch erhebt, die Fahrradhauptstadt im Norden zu sein – sind massenhaft solche LSA in Betrieb. Und das Schlimmste: Selbst neue Ampelanlagen, die erst in den letzten Jahren eingerichtet wurden (neue Einmündungen oder Ersatz-LSA wg. Umstellung auf LED) , werden in dieser Weise installiert. Da klaffen Anspruch und Realität weit auseinander.