In den letzten Jahren ist es Usus geworden, dass Straßenverkehrsbehörden bei schlechten Radwegeverhältnissen das Gefahrenschild mit Zusatz „Radwegschäden“ o.ä. aufstellen, die Benutzungspflicht aber bestehen lassen.
Unabhängig davon, dass sehr viele Benutzungspflichten nach geltender Rechtslage rechtswidrig oder zumindest anfechtbar unzulässig angeordnet werden (insbes. im Kreis RD-ECK), sollte geregelt sein, dass die Kombination Benutzungspflicht / Radwegschäden gesetzlich untersagt wird.
Wenn ein Radweg so schlecht zu befahren ist, dass darauf mit gesonderter Beschilderung hingewiesen werden muss, darf es keine Benutzungspflicht mehr geben.
StVO- „Grüner Pfeil“ für Radfahrende
Z.Z. ist die Rechtslage so, dass bei einer LSA-geregelten Kreuzung oder Einmündung der rechtsabbiegende Radfahrer bei Ampelrot ebenfalls auf die Grünphase warten muss (es sei denn, es gibt einen „GrünenPfeil“). Generell sollte geregelt werden, dass das Rechtsabbiegen für Radfahrende trotz Ampelrot erlaubt ist, wenn auf einen Radweg oder Fahrradstreifen (nicht Schutzstreifen!) eingeschwenkt wird. Dabei müssen selbstverständlich bzgl. der Vorrangsbeachtung der Fußgänger*innen und anderer Radfahrer*innen die gleichen Regeln gelten wie beim tatsächlich vorhandenen Grünen Pfeil, d.h. Zufußgehenden und Radfahrenden mit Grünphase ist Vorrang einzuräumen.
Neuordnung Radwegbenutzung
Angesichts der neuen Situation mit vielen E-Bikern, die teilweise mit wenig Fahrpraxis unterwegs sind, sowie Mofas wäre eine Neuordnung des Verkehrs auf Radwegen sinnvoll. Dabei sollte sicher auch zwischen dem 90cm und dem 3m breiten Radweg unterschieden werden.
Z.B. Alles über 25kg Leergewicht und 25kmh auf die Strasse.
Infos zur aktuellen StVo bzgl. E-Bikes und Mofas auf Radwegen könnten sicher auch nicht schaden.
Neuer Radweg in Kiel-Russee
Im Zuge der Renovierung der Rendsburger Landstraße ist der Radweg zwischen Streitkamp und Hasseer Straße erneuert worden. Die Verlegung des Pflasters erinnert mich an Fahrten im Geländewagen in der kanadischen Wildnis.
Schade um die Steuermittel.
Unsicherer Radweg
Auf der Straße Ziegelteich Richtung Bahnhof zwischen der Einmündung Bäckergang und über die Hopfenstraße hinaus verschwindet der auf der Straße markierte Radweg ohne Vorwarnung, Radfahrer müssen sich dann gerade im Berufsverkehr zwischen den in jeder Richtung zweispurig fahrenden PKW und LKW halten. Radfahrer können sich alternativ nur das Fahrrad schiebend auf den Gehweg retten oder eben hoffen, gesehen zu werden. Da eine Fortführung des markierten Radwegs vermutlich wegen der durch Häuser beengten Straßenbreite schwierig ist, wäre zumindest ein deutlicher Hinweis in Form eines Warnschildes für den PKW-Verkehr eine kleine Verbesserung.
Veloroute; Fahrradwege Kiel
Die Fahrradstraße zu Beginn kontrollieren, um Mopeds, FußgängerInnen etc. von der Benutzung abzuhalten.
Wird die Veloroute gereinigt und im Winter von Schnee befreit?
FalschparkerInnen auf Straßen und Fahrradwegen zur Verantwortung ziehen (z. B. Wörthstraße, Knooper Weg Höhe Eisdiele).
Fahrradwege instandsetzen (Schlaglöcher, Enden im Nichts etc.); Fahrradwege am Kronshagener Weg (Fahrradweg endet am Ziegelteich auf der Busspur, was sehr gefährlich ist).
Fahrradfahren sicherer: Häufig fahren RadlerInnen selbst auf der Straße im Autoverkehr in die Gegenrichtung bzw. im Dunkeln ohne Licht. Kontrollen wären sinnvoll.
Wahrnehmung von Radfahrern im Verkehr
Mir ist aufgefallen, dass Fahradfaher*innen im Verkehr häufig nicht als offiziell erlaubte Teilnehmende wahrgenommen werden. Daher schlage ich „Respekt“-Kampagnen von Stadt und Polizei vor, die auch Sanktionen nicht scheuen.
Parken auf Radwegen
Eine Sensibilisierung der Autofahrer bezüglich des Parkens auf den Radwegen stattfinden sollte. Allzu oft parken KFZ Radwege zu, weil sie lieber Radfahrer_innen die Fahrbahn stehlen als zweite Reihe auf der Autostraße zu stehen. Ich schlage eine Sensibilisierung vor, aber auch mehr Kontrollen spürbare Strafen.
Vorfahrtsregelung
Fahrradstraße Sternstraße:
Gilt auf einer Fahrradstraße eigentlich ,rechts vor links‘ oder haben Radfahrer hier generell Vorfahrt?
Irritation Fleethörn/Rathausstraße
Rathausstraße/Fleethörn:
Die Ausfahrt des Parkplatzes am Rathaus ist nicht mit einer Ampel versehen. Hierdurch sind Autofahrer insbesondere aus Richtung Fleethörn kommend irritiert, fährt man – egal, ob als Radfahrer oder auch als Autofahrer – außerhalb ihrer Grünphase in den Knotenpunkt ein.