Aufhebung des strikten Rechtsfahrgebots für Radfahrer

  • Radfahrer sollen bislang so weit wie möglich rechts fahren, dass führt aber dazu, dass Radfahrer zu dicht an parkenden Autos fahren und Autofahrer sich ermutigt fühlen, mit viel zu wenig Seitenabstand zu überholen
  • der rechte Fahrbahnrand ist auch regelmäßig in einem viel schlechteren Zustand, mit Gullideckeln versehen oder verdreckt
  • Radfahrer sind am sichersten, wenn sie in der Mitte der Fahrbahn fahren, so wie es Motorradfahrer selbstverständlich tun
  • stattdessen bräuchte es einen Mindestabstand, den Radfahrer zum Fahrbahnrand einzuhalten haben, z.B. mind. 60 cm, von parkenden Autos eher das doppelte
  • Radfahrer müssen verpflichtet werden, eine geradlinige Linie zu fahren und nicht jede Ausweitung auszufahren, halt schön in der Mitte der Fahrbahn
  • das geht konform mit einem innerörtlichen Überholverbot

    • Aufhebung des Zwangs, sich an Ampeln rechts aufzustellen,
    • ergibt sich aus dem Rechtsfahrgebot
    • Früher war es üblich, dass sich die Radfahrer vor den Ampeln vor den Autos aufstellten. Dies wird mit der „Fahrrad-Blase“ sehr erleichtert. Diese Fahrrad-Blase wird aber nur an Ampeln mit langer Rotphase markiert, weil sonst die Gefahr zu groß ist, dass Radfahrer beim Umspringer der Ampel gefährdet werden. Generelle vorgezogene Aufstellflächen für Radfahrer sollten Pflicht werden. In Kiel z.B. gibt es sie schön häufiger, sind aber oft viel zu kurz,
    • damit Radfahrer nach vorne vor fahren können, braucht es natürlich zwingend genügend Platz, z.B. durch Schutzstreifen

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