Falsch-Parken ist bislang nur eine Ordnungswidrigkeit

  • die Überwachung delegiert die Polizei an die Ordnungsbehörden , die zuständig ist für den ruhenden Verkehr
  • es geht aber um den fließenden Verkehr, den Rad- und Fußverkehr, dafür sollte dann auch die Polizei  zuständig sein

Eine Antwort auf „Falsch-Parken ist bislang nur eine Ordnungswidrigkeit“

  1. Die Polizei IST tatsächlich schon zuständig, da bei zugeparkten Radwegen von einer Gefährdung ausgegangen werden muss. Es gibt einschlägige Gerichtsurteile, in denen das ein Grund zum Abschleppen ist.
    Die Polizei müsste hier eigentlich nur mal an ihre Pflicht erinnert werden.

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