Parken auf Fußwegen

  • die Legalisierung des Autoparkens auf Fußwegen muss ein Ende haben: Der Bordstein ist als defininitive Grenze zu betrachten, Verbot des Gehwegparkens
  • auch das Parken von Rädern gehört dort nicht hin und sollte eigentlich genauso verboten werden. Aber mit der Pflicht, die benötigten Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn oder den Kfz-Stellplätzen auch zu schaffen.

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