Für eine effiziente Verwendung der öffentlichen Mittel und zukunftsorientierte Verkehrsplanung sollte vom Gesetzgeber sichergestellt werden, dass bei Baumassnahmen nicht die Radinfrastruktur von 1959 reproduziert wird.
Sinnvoll wären Standardvorgaben zu Radwegtypen, Radwegbreiten und Reihenfolge von Fussweg, Radweg, Autospur, mit und ohne Autoparkplätzen, Grünstreifen, Busspuren.
Soweit ich das weiß gibt es das sogar noch über die STVO DVO hinaus. Aber nicht einmal diese scheint den örtlichen Verkehrsplanern bekannt zu sein, da sonst viele eigentlich illegale Radwege nicht erklärbar sind. Hier könnte mit Schulung des fraglichen Personals begonnen werden.