Schutzstreifen außerorts erlauben

Wie gehabt braucht es dringend Schutzstreifen außerorts oder ähnlich wirksame Maßnahmen, z.B. drastische Geschwindigkeitsbegrenzungen

Regelgeschwindigkeit

  • Regelgeschwindigkeit 50 ändern in 30
  • Die Regelgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften beträgt gem. § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) unter günstigsten Umständen 50 km/h. Eine darüber hinaus gehende Reduzierung ist nur zulässig, wenn die dafür in der StVO festgelegten Voraussetzungen vorliegen.
  • Die generelle Umkehr dieses Regel-Ausnahmeverhältnisses, also grundsätzlich gilt innerörtlich 30 km/h und nur in Ausnahmefällen kann eine höhere Geschwindigkeit angeordnet werden, ist zwar immer wieder einmal Gegenstand der bundespolitischen Diskussion. Derzeit ist jedoch nicht erkennbar, ob und ggfs. wann dieser Prozess zu einer Änderung der StVO führen könnte. 
  • Insofern bedarf jede Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung einer speziellen verkehrsrechtlichen Begründung.
  • Die StVO unterscheidet dabei zwei Formen.
  • Verkehrberuhigter Bereich, § 42, Absatz 4:
  • es braucht eine vereinfachte Anwendung, damit dieser viel öfter zum Einsatz kommt

Fahrradstraßen

  • Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist davon abhängig, dass sie die vorherrschende Verkehrsart ist oder in Zukunft sein wird. Je nachdem, wie die Verkehrsbehörden das auslegen, werden Fahrradstraßen eingerichtet oder eben auch nicht. 
  • Auch die als Ersatz für eine Fahrradstraße angeregte Beschilderung mit VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit Zusatzzeichen „Anlieger und Radfahrer frei“ ist nach Stellungnahme des LBV-Kiel nach den Vorschriften der StVO nicht zulässig.“

Veloroute 12/Lorentzendamm Gefahr vor der Sparkasse

Aus östlicher Richtung kommend blenden die orangen Scheinwerfer, die das Sparkassengebäude beleuchten, bei Dunkelheit so stark, das sowohl Rad als auch Fußgänger kurzfristig vollkommen blind sind. Dies bedeutet eine stark erhöhte Unfallgefahr.

Verschwendung von öffentlichem Raum durch Motorisierten Individualverkehr

Sollte der kommende Winter schneereich werden, könnte man dies Nutzen um für den MIV reservierten öffentlichen Raum, der ungenutzt bleibt zu identifizieren. Inbesondere in Kreuzungsbereichen wird durch liegenbleibende Schneeflächen deutlich, wie viel Raum zwar als Straße definiert ist, aber nicht genutzt wird. Diese Flächen können genutzt werden um mehr Platz für Fußgänger und Radfahrer zu schaffen oder sie durch Umgestaltung wieder einer anderer sinnvollen Nutzung zu zuführen.

Verbindung Ost- und Westufer

Wer mit dem Rad von der Hörnbrücke nach Gaarden Ost die Karlstal auf der richtigen Straßenseite hochfahren möchte muss an der Kreuzung mit der Werftstraße über zwei Ampeln, da auf der einen Seite keine Ampel für Fußgänger und Radfahrer vorgesehen ist. Dies führt dazu, dass viele Radfahrer auf der falschen Straßenseite den Radweg benutzen oder waghalsig bei der Auffahrt die Karlstal überqueren. Daher wäre es schön, wenn dort die Kreuzung derart optimiert wird, dass die fehlende Fußgänger- / Radfahrerampel integriert wird.

Fahrradstraßen zu Einbahnstraßen für Autos machen

Viele Fahrradstraßen (bspw. die Gerhardstraße) sind nicht breit genug bzw. zu sehr zugeparkt, um gleichzeitig in beide Richtungen von Autos befahrbar zu sein. Durch Poller oder Einbahnstraßen wären die Straßen besser befahrbar und auch Autofahrer könnten ohne häufig in Einfahrten ausweichen zu müssen die Straßen befahren.

Norddeutsche Straße

Mir ist aufgefallen, dass die Durchfahrt vom Sackgassenbereich der Norddeutschen Straße vor dem SubRosa oft dichtgeparkt ist und auch auf der Fahrbahn nicht markiert. Daher schlage ich vor, den Parkbereich deutlich zu markieren und Poller aufzustellen.

Preetzer Straße

Für Einwohner von Elmschenhagen stellt die Preetzer Straße eine Hauptverbindung mit dem Rad Richtung Gaarden / Westufer dar. Dort sind deshalb auch viele Radfahrer unterwegs. Leider ist die Radwegführung dort sehr wechselhaft. Es gibt auf einer Seite einen Radweg, der in weiten Strecken auch Fußweg und Parkplatz ist. Dieser ist zudem auch in beiden Richtungen freigegeben. Von Famila aus in Richtung Gaarden ist dieser Weg zwar nach einer Baumaßnahme scheinbar breiter geworden, aber dafür seitdem nur flickenmäßig geteert. Auf der gegenüberliegenden Seite ist ein Radweg auf die Straße gemalt, der dann, wenn es zu eng wird, einfach aufhört. Ich meine mich zu erinnern, das hier auch vor langen Jahren mal von einer „Fahrrad-Autobahn“ die Rede war. Das ist zur Zeit eher nicht so und sollte mal verbessert werden. So schön die neue Radschnellstrecken sind – bisher doch (meist) auf dem Westufer …

Straßenverkehrsordnung: Rechtsabbiegen an Ampel

An wenig befahrenen Kreuzungen ist der grüne Abbiegerpfeil (d.h. für Rechtsabbieger wie ein Stoppschild) schon üblich. Da die Ampelschaltungen i.d.R. nicht an Fahrradfahrer angepasst sind und bei ruhigeren Straßen eher lange Intervalle zwischen Grünphasen sind, würden grüne Abbiegerpfeile für Fahrradfahrer (bzw. eine entsprechende Gesetzesänderung) auch weniger befahrene Straßen für den Radverkehr attraktiv machen.