Ein großes Sicherheits-Problem für Fahrräder in Kiel sind immer wieder illegal agierende Autofahrer , sowohl PKW als auch LKW . PKW stehen auf Radwegen und blockieren diese dadurch , LKW fahren sogar auf Radwegen entlang und bringen andere Verkehrsteilnehmer dadurch sogar aktiv in Gefahr ! Und das Ganze wird dann als „Ordnungswidrigkeit im ruhenden Verkehr“ abgetan und an das Ordnungsamt verwiesen . Solange dieses Problem auf diese Art und Weise verharmlost wird , wird das Problem bestehen bleiben . Zur Lösung beitragen würde eher , wenn unsere Polizei und Richter solche sicherheitsrelevanten Taten ernster nähmen und deutlicher ahnden würden . Eine „Fahrradstaffel“ der Polizei , die permanent unterwegs wäre und Vergehen dieser Art aufnähme , würde die Verkehrssicherheit in Kiel sicher deutlich verbessern !
„Fusion“ Tempo 30 und Fahrradstraße
Fahrradstraßen, die durch Umwidmung im Bestand entstehen, liegen meist auf Nebenstraßen in Wohngebieten, die meist bereits zuvor Teil einer Tempo 30 Zone waren. Tempo 30 Zonen wiederum liegen meist in Wohngebieten, aus denen Verkehr herausgehalten werden soll und z.B. durch spielende Kinder erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist.
Es wäre daher sinnvoll, die jeweils bestehenden Regelungen soweit es geht aufeinander zu übertragen, um damit zu verdeutlichen, dass in Wohngebieten die gleichberechtigte Nutzung der Fahrbahn durch alle Verkehrsteilnehmer erwünscht ist, dass Fahrradfahrer dort dann z.B. auch nebeneinander fahren dürfen, wie es ja auch heute schon oft der Realität u.a. auf dem Schulweg entspricht. Dies würde die rechtliche Situation und damit auch das sicherheitsfördernde Selbstbewusstsein der Radfahrer stärken und die Nutzung des Fahrrads gegenüber Kfz gerade auf kurzen Strecken noch attraktiver machen. Außerdem würde der Kfz-Verkehr dadurch mindestens vom zu schnellen Fahren abgehalten. Eine relevante Behinderung von Kfz läge dadurch nicht vor.
Bessere Kennzeichnung von Fahrradstraßen und Radwegen
An einigen Stellen in Kiel gibt es bereits heute breit ausgebaute Radwege und auch Fahrradstraßen. Unglücklicherweise helfen sie aber nur bedingt weiter, da der Radvekehr auch auf diesen Routen häufig nur eingeschränkt vorankommt. Ganz konkret ist mir dies an zwei Beispielen aufgefallen:
1) Der Radweg rund um den Scherbenpark ist breit, zentral und eigentlich erstmal eine gute Sache. Leider scheint er von Fußgängern nicht als Radweg wahrgenommen zu werden. Die meiste Zeit weicht man auf dem Rad Fußgängern aus, die mit mehreren Personen nebeneinander laufen und nicht verstehen, dass auf der anderen Straßenseite ein Fußweg ist. Abhilfe könnten auf den Boden gemalte Schilder „keine Fußgänger“ bzw. auch Straßenbeleuchtung der Wege im Schrevenpark schaffen, um den Radweg für Radfahrer exklusiv zu halten und so auch attraktiv zu machen.
2) Fahrradstraßen wie die in der Sternstraße sind ebenfalls wunderbare Routen. Leider scheinen Autos sie nicht immer wahrzunehmen. Dass ein Fahrrad vor einem Auto auch von links Vorfahrt hat, wenn es auf einer Fahrradstraße fährt, scheint niemand wirklich zu wissen. Das führt dazu, dass man aus Sicherheitsgründen auf dem Rad dann doch lieber Rechts vor Links beachtet, was letztendlich einen großen Vorteil der Fahrradstraßen (man kann einfach mal fahren und muss sich nicht immer dem Autoverkehr unterordnen) eliminiert. Auch hier könnten Schilder informieren und so die bereits vorhandene Infrastruktur deutlich attraktiver machen, sobald sich solche Vorteile herumsprechen.
Mindestüberholabstand
Außerdem wird man als Radfahrer meist mit sehr geringem Sicherheitsabstand überholt. Das gilt sowohl für Fahrradstraßen als auch für Bereiche mit nur sehr schmalen Radwegen direkt an der Fahrbahn. Das beste Beispiel ist wohl die Ohlshausenstr. zwischen Audimax und Sportzentrum. Hier muss man ständig Angst haben, entweder von aufgehenden Türen parkender Autos oder knapp überholenden Autos.
StVO – Kombinationsampeln Radfahrer / Fußgänger
Diese Kombinationslichtzeiten, bei denen Radfahrende gleichzeitig mit Fußgänger*innen auf Rot geschaltet werden, gehören generell verboten. Die unterschiedlichen Räumzeiten Fußgänger / Radfahrer machen es erforderlich, dass für Radfahrer*innen eine längere Grünphase eingeräumt wird.
Selbst in Kiel – die Stadt, die sich immer wieder als den Fahrradverkehr fördernde Stadt präsentiert und den Anspruch erhebt, die Fahrradhauptstadt im Norden zu sein – sind massenhaft solche LSA in Betrieb. Und das Schlimmste: Selbst neue Ampelanlagen, die erst in den letzten Jahren eingerichtet wurden (neue Einmündungen oder Ersatz-LSA wg. Umstellung auf LED) , werden in dieser Weise installiert. Da klaffen Anspruch und Realität weit auseinander.
Radwegschäden / Benutzungspflicht
In den letzten Jahren ist es Usus geworden, dass Straßenverkehrsbehörden bei schlechten Radwegeverhältnissen das Gefahrenschild mit Zusatz „Radwegschäden“ o.ä. aufstellen, die Benutzungspflicht aber bestehen lassen.
Unabhängig davon, dass sehr viele Benutzungspflichten nach geltender Rechtslage rechtswidrig oder zumindest anfechtbar unzulässig angeordnet werden (insbes. im Kreis RD-ECK), sollte geregelt sein, dass die Kombination Benutzungspflicht / Radwegschäden gesetzlich untersagt wird.
Wenn ein Radweg so schlecht zu befahren ist, dass darauf mit gesonderter Beschilderung hingewiesen werden muss, darf es keine Benutzungspflicht mehr geben.
StVO- „Grüner Pfeil“ für Radfahrende
Z.Z. ist die Rechtslage so, dass bei einer LSA-geregelten Kreuzung oder Einmündung der rechtsabbiegende Radfahrer bei Ampelrot ebenfalls auf die Grünphase warten muss (es sei denn, es gibt einen „GrünenPfeil“). Generell sollte geregelt werden, dass das Rechtsabbiegen für Radfahrende trotz Ampelrot erlaubt ist, wenn auf einen Radweg oder Fahrradstreifen (nicht Schutzstreifen!) eingeschwenkt wird. Dabei müssen selbstverständlich bzgl. der Vorrangsbeachtung der Fußgänger*innen und anderer Radfahrer*innen die gleichen Regeln gelten wie beim tatsächlich vorhandenen Grünen Pfeil, d.h. Zufußgehenden und Radfahrenden mit Grünphase ist Vorrang einzuräumen.
Neuordnung Radwegbenutzung
Angesichts der neuen Situation mit vielen E-Bikern, die teilweise mit wenig Fahrpraxis unterwegs sind, sowie Mofas wäre eine Neuordnung des Verkehrs auf Radwegen sinnvoll. Dabei sollte sicher auch zwischen dem 90cm und dem 3m breiten Radweg unterschieden werden.
Z.B. Alles über 25kg Leergewicht und 25kmh auf die Strasse.
Infos zur aktuellen StVo bzgl. E-Bikes und Mofas auf Radwegen könnten sicher auch nicht schaden.
Vorfahrtsregelung
Fahrradstraße Sternstraße:
Gilt auf einer Fahrradstraße eigentlich ,rechts vor links‘ oder haben Radfahrer hier generell Vorfahrt?
Konflikte mit Autos
Als sehr negativ empfinde ich in Kiel die Hohe Anzahl an Radwegen auf Straßen, welche nur durch eine Linie vom motorisierten Verkehr getrennt sind. Für viele Autofahrer ist diese Linie schlicht egal und es wird auf dem Radweg geparkt und gefahren. Das Risiko für Radfahrer, z.B. beim Ausweichen ist enorm hoch. Wie schon vorgeschlagen würden hier in erster Instanz ggf. farblich abgesetzte Flächen helfen. Generell halte ich diese Form der Radwege allenfalls für eine Notlösung. Einziger Vorteil ist, dass der Belag im Vergleich zum dedizierten Radweg meist besser ist.
Kritische Stellen sind für mich nahezu alle Kreisverkehre. Fast täglich werde ich übersehen oder gar ignoriert. Die Vorfahrtsregel scheint für viele Autofahrer bei Radfahrern ohnehin keine Rolle zu spielen. Ein konkreter Lösungsansatz fällt mir hier schwer da die Kreisverkehre meist schon gut (farblich) markiert sind.