– Das größte Elend sind Radwege mit miserabler, huppeliger Oberfläche, womöglich sogar Baumaufbrüchen. Der Autoverkehr fährt auf glatter Fahrbahn und man selbst wird durchgeschüttelt, da fühlt man sich einfach nur abgeschoben und unerwünscht. Manchmal sind die Gehwege angenehmer zu befahren. Radwege sollten die gleiche Qualität wie die Fahrbahn aufweisen.
– Verschwendung von Radwegen an Einmündungen: Häufig sind Radwege an Einmündungen in Richtung der einmündenden Straße verschwenkt, was Radfahrer auf einen Zick-Zack Kurs zwingt, der viel Aufmerksamkeit erfordert, während man gleichzeitig auf den Verkehr von rechts hinten und links schräg vorn (Abbieger) und von Vorn (Radfahrer im Gegenverkehr, auch wenn das meist nicht erlaubt ist) und uu. auch Fußgänger achten muss. Zuviel auf einmal, gefährlich. Ein besonders schlechtes Beispiel ist der Radweg an der Eckernförder Str. Stadteinwärts in Kronshagen, gleichzeitig auch viel zu schmal.
– Mindestbreite von Radwegen: Manche Radwege sind nur Handtuchschmal, s. oben und z.B. Holtenauer Str. (Zum Glück nicht mehr benutzungspflichtig). Das gehört meiner Meinung nach einfach verboten, also mein Vorschlag: Benutzungspflicht für ALLE schmalen Radwege aufheben. Radwege mit Gegenverkehr sind auch oft zu schmal, z.B. am Westring von der Kreuzung Ohlshausenstr. bis zum RBZ, hier ist zu Stoßzeiten viel los und entgegenkommende Radfahrer können nur haarscharf aneinander vorbeifahren. Gleiches Problem. Ist nur ok, wenn sehr wenig Verkehr auf dem Radweg ist, z.B. Außerorts.
– Benutzungspflichtige Fußwege. Viele „Radwege“, zum Beispiel in Ottendorf, Neuwittenbeck oder Altenholz, sind von der Bauart her Fußwege und so schmal, dass man haarscharf an Ausfahrten und Zuwegen zu Häusern oder gleich fast direkt vor der Haustür vorbeifahren muss. Zu eng, nicht als Radweg geeignet. Benutzungspflicht sollte durchweg aufgehoben werden, zumal dies immer Innerorts und fast immer „auf dem Dorf“ der Fall ist.
– KEINE Radwege in 30er Zonen. Ich wüsste keinen Grund dafür.
– Verschwenkung von Radwegen bei Hindernissen an der Straße (meist Außerorts): Falls ein Haus/Bauernhof oder etwas anders nah an der Straße steht, muss der Radweg natürlich zwischen Hinderniss und Straße hindurch geführt werden, soweit so klar. Leider sind die Kurven meist sehr eng und noch dazu die Sicht durch Gebäudeecken und Gebüsch oder Bäume (auf der entfernten Seite) eingeschränkt. Gefährlich bei Gegenverkehr und für Fußgänger in diesem Bereich. Beispiel: In Kiel an der Straße „Prieser Stand“ zwischen Werft Rathje und Kokenhorst Umfahrung eines Baums oder Eckernförder Straße stadteinwärts in Suchsdorf Verschwenkung wegen Bäumen. Großzügige Kurvenradien sollten vorgeschrieben werden – Man fährt ja doch „volle Lotte“ durch, egal ob Sicht oder nicht. Gefährlich.
– Generell finde ich es sehr problematisch, Radwege auf Fußwege zu legen, zumindest wenn gleichzeitig nennenswerter Fußgänger- und Radverkehr herrscht – dadurch verwischt der Unterschied zwischen Radweg, Straße und Bürgersteig aus Sicht eines Radfahrers. Das trägt mit Sicherheit dazu bei, das Radfahrer „irgendwo“ fahren, auf dem Fußweg, in Gegenrichtung auf der Straße, über Fussgängerüberwege etc…, sehr zum dann verständlichen Ärger anderer Verkehrsteilnehmer. Schlechtes Beispiel eines Neubaus: Knooper Weg zwischen Lessingplatz und Gutenbergstraße. Warum?
– Soweit ich weiß, gibt es viele Vorgaben, die den Radverkehr verbessern würden, aber von den Kommunen nicht oder nur teilweise umgesetzt werden, z.B. bei der Radwegebenutzungspflicht. Das sollte von Bundesseite forciert werden.
Weiter zum Radfahrer-„Rowdy“-Verhalten:
Man muss sich nicht wundern, wenn man eine seltsame Infrastruktur schafft, die Radfahrer an den Rand drängt, auf schlechte Wege zwingt und in Gegenrichtung auf der falschen Seite fahren lässt, das viele Radfahrer fahren, wie es ihnen in den Sinn kommt. Man fühlt sich oft wie Freiwild, dass einfach nur an den Rand gedrängt werden soll, und so verhält Radfahrer sich dann auch. Ich kann mich da auch nicht immer ausnehmen, so manches macht einen einfach aggressiv. Nicht gut für ein gutes Miteinander im Verkehr.
Dies betrifft in der Regel alte Radweganlagen, die meisten neueren sind deutlich besser, immerhin, aber es gibt noch viele Hindernis-Strecken.
Als Konsequenz möchte ich vorschlagen, dass Kommunen generell die Notwendigkeit der Benutzungspflicht von Radwegen nochmal prüfen müssen, und diese Aufheben müssen, wenn nicht notwendig.
Außerdem sollte die ganze StVo auf alte Regelungen überprüft werden, die vor langer Zeit, zum Teil noch in der Nazi-Zeit in den Dreißigern, eingeführt wurden, um „Freie Fahrt“ für das Auto zu schaffen. Da wir mittlerweile ja gelernt haben, das diese „Freie Fahrt“ nicht sinnvoll ist, sollten diese „Altlasten“ zu Gunsten von Radfahrern und Fußgängern geändert werden.
Ein Punkt wäre die Formulierung des Rechtsfahrgebots. So wie man es in der Fahrschule lernt, denkt der juristische Laie, das Radfahrer quasi in der Gosse fahren müssen, so weit rechts wie es eben geht, ohne von der Straße zu kippen. Das ist ja überhaupt nicht korrekt. Rechts fahren muss natürlich sein, aber vielleicht könnte man das für Laien besser verständlich formulieren.